

Durchführung des Gutachtenauftrags
- Nach Klärung der Beweisfragen wird den zu Begutachtenden eine schriftliche Einladung zum Untersuchungstermin zugesandt, die auch Kontaktdaten, eine Wegbeschreibung und Angaben über den ggf. beauftragten Dolmetscher enthält.
- Die Zeitspanne zwischen der Einladung der zu Begutachtenden und dem Untersuchungstermin beträgt in der Regel 12 bis 14 Tage.
- Am Untersuchungstag erfolgt zunächst die Überprüfung der Personaldaten sowie die Aufklärung der zu Begutachtenden über den Inhalt und Ablauf der Untersuchung.
- Die Untersuchungsdauer beträgt pro Termin ca. vier bis maximal sechs Stunden mit ausreichenden Pausenzeiten.
- Die Mitwirkung der zu Begutachtenden erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Wird die Mitwirkung seitens der zu Begutachtenden verweigert, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an den Auftraggeber über die Beendigung der gutachterlichen Untersuchung ohne Ergebnis.
- Die psychologische/psychiatrische Begutachtung besteht aus einem ausführlichen diagnostischen Gespräch sowie einer eventuell notwendigen testdiagnostischen Untersuchung. Eine körperliche Untersuchung findet nicht statt.
- Nach Beendigung der Begutachtung erfolgt die Aufbereitung der Einzelbefunde als Grundlage für die nachfolgende gutachterliche Beurteilung.
Erteilung eines Gutachtenauftrags
Begutachtungsmethodik und Qualität